Die Nabelschnurblut Eigenspende ist eine Entscheidung der Eltern. Wichtig ist es daher, sich frühzeitig vor der Geburt mit dem Thema Nabelschnurblut zu befassen und zu fragen, ob im Krankenhaus die Entnahme des wertvollen „Rohstoffes“ möglich ist. Rein juristisch handelt es sich bei den Stammzellen aus dem Nabelschnurblut, solange sie nur aufbereitet und gelagert werden, lediglich um einen Rohstoff. Erst, wenn sie benötigt werden und zum Einsatz kommen sollen, werden sie gemäß Arzneimittelgesetz zum Arzneimittel. Schließlich sollen die Nabelschnurblut Stammzellen die Gesundheit wieder herstellen.
Wie und ob das eingelagerte Material verwendet wird, obliegt bis zur Volljährigkeit des Kindes den Eltern. Sie haben bis zum 18. Lebensjahr von Sohn oder Tochter die Verfügungsgewalt über die Stammzellen aus dem Nabelschnurblut. Sie tragen auch die Kosten, wenn sie das Material einlagern lassen wollen. Angeboten wird dieser Service von mehreren Firmen, die zum einen den Transport vom Krankenhaus organisieren, zum anderen für die Aufbereitung und Lagerung sorgen. Der Preis für die Absicherung des Kindes oder der Geschwister liegt bei rund 1.500 bis 2.500 Euro. Wenn Eltern sich dazu entschließen, sollten sie diesen Faktor berücksichtigen.
Unumstritten ist die Nabelschnurblut Eigenspende nicht. Für die Einlagerung in eine private Nabelschnurblut-Bank spricht, dass man im wahrsten Sinne des Wortes für die eigene Zukunft vorsorgen kann und jederzeit Anspruch auf die Zellen hat. Glaubt man den Forschern, könnte durch die Stammzellen bald schon Herzgewebe, das durch einen Infarkt geschädigt wurde, wieder geheilt werden. Kritik wird vor allem deshalb geäußert, weil die Einlagerung sehr teuer ist und es sich um ein Verfahren mit vielen Unbekannten handelt. Das heißt, es steht nicht fest, ob man überhaupt irgendwann die eigenen Nabelschnurblut Stammzellen benötigt. Zudem mangelt es noch an Erfahrung, wie sich die eingefrorenen Stammzellen über die Jahre verhalten.